Für die Pflege von Angehörigen sollte man die richtigen Pflegemaßnahmen nach Pflegestandards vornehmen. Hierzu ist eine Pflegeberatung über Behandlungspflege und Grundpflege in einen Pflegekonzept niedergeschrieben. Was sind richtige Pflegemassnahmen und Pflegestandards ? Und warum für die Behandlungspflege und Grundpflege eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen ? Meist soll die Pflege der Angehörigen zu Hause vorgenommen werden. Der pflegenden Angehörige braucht hier ein klares Pflegekonzept um die Pflege zu Hause den Pflegestandards aus Pflegeeinrichtungen gerecht zu werden.
>>> Ratgeber für Pflegende Angehörige <<<
Pflegemassnahmen für Angehörige zu Hause. Die Pflegeleistungen
pflegender Angehöriger werden von den Sozialversicherungen in der Regel
ignoriert. Bei den Einstufungen der Pflegemassnahmen wurde dies
besonders augenfällig und die Richter am Bundessozialgericht wie folgt
entschieden. Die Pflegemassnahmen bei der Berechnung des Pflegebedarfs
unter besonderen Umständen müssen berücksichtigt werden. In den
Begutachtungsrichtlinien steht zu den krankheitsspezifischen
Pflegemaßnahmen: Als
verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen kommen nur
solche Maßnahmen in Betracht, die aus medizinisch-pflegerischen Gründen
regelmäßig und auf Dauer untrennbarer Bestandteil der Hilfe bei den in
§ 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen der Grundpflege sind oder
objektiv notwendig im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen
Zusammenhang mit diesen Verrichtungen vorgenommen werden müssen.
Ausgangspunkt für die Bewertung verrichtungsbezogener
krankheitsspezifischer Pflegemaßnahmen ist der Hilfebedarf bei der
jeweiligen Verrichtung der Grundpflege. Verrichtungsbezogene
krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen stellen für sich allein gesehen
keine Verrichtungen des täglichen Lebens dar und können deshalb nur
dann berücksichtigt werden, wenn sie bei bestehendem Hilfebedarf bei
den Verrichtungen der Grundpflege nach zusätzlich notwendig sind. Nur
dann sind verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen im
Sinne eines Erschwernisfaktors bei der Feststellung des individuellen
zeitlichen Hilfebedarfs für die jeweilige Verrichtung, ungeachtet der
leistungsrechtlichen Konsequenzen, zu erfassen. Wenn Sie
Schwierigkeiten haben mit der Anerkennung ihrer Pflegemassnahmen
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