Ursula Minnerup seit 40 Jahren im Ringhotel : Betrieb ist Zuhause und Arbeit Pflege Zu Hause

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Frage von dhyana: darf der vermieter pflege für vorgarten und hecke schneiden berechnen?
meine eltern wohnen zusammen mit dem vermieter in einem haus. meine eltern wohnen im obergeschoss mit eigenem balkon, der vermieter wohnt im erdgeschoss ,ein untermieter wohnt zur warm-miete im souterrain. zu dem haus gehört ein garten, den der vermieter alleine nutzt.der vermieter sagt nun dass er nur den hinteren garten alleine nutzt ,mein eltern aber für die pflege des vorgartens, schneiden der hecke sowie reinigen des gehwegs,der am vorgarten vorbei zum haus führt und Bürgersteig mit aufkommen müssen. stimmt das?vielen dank im voraus

Beste Antwort:

Answer by Mo Jo
Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist.

Antworten Sie selbst in den Kommentaren!

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Hausbesetzung und Räumung am 16.07.2011 in Freiburg
Pflege zu Hause
Bild von agfreiburg
Am 16.07.2011 besetzten rund 50 Autonome das leerstehende Haus in der Goethestraße 2 an der Kronenbrücke.

Anrückende Polizeieinheiten verhinderten, dass weitere Aktivist_innen die sich vor dem Haus sammelten, ins Haus gelangen konnten. Auf einer Verkehrsinsel entstand ein Infotisch und zahlreiche Transparente wurden in der Nähe des Hauses befestigt.

Obwohl bereits Verhandlungen mit der Eigentümerin, der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau, liefen und diese sich gegen eine Räumung stellte, ignorierte der angespannte Einsatzleiter Gabriel Winterer mit seinen Kolleg_innen die Verhandlungsbereitschaft.

Das Haus wurde von einer BFE (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit) aus Lahr gestürmt. Etwa 15 Besetzer_innen gelang jedoch die Flucht, rund 30 wurden zur Personalienfeststellung vorläufig in Gewahrsam genommen.

Am Rande der Räumung gab es mehrere Versuche, die B31 zu blockieren und in der näheren Umgebung brannten Müllcontainer.

Bitte beachte:
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7 Antworten auf Ursula Minnerup seit 40 Jahren im Ringhotel : Betrieb ist Zuhause und Arbeit Pflege Zu Hause

  1. Qyra sagt:

    Ich kenne es so, dass die Patrei die unten wohnt, dafür zuständig ist, und den Vorgarten auch nutzen darf.

  2. Bebe sagt:

    Wenn das nicht im Mietvertrag vereinbart wurde, kann er das nicht.
    Er kann deine Eltern fragen, ob sie über den Vorgarten verfügen möchten und dann sind sie zuständig.
    Einfach berechnen ist nicht gesetzeskonform.

  3. DR Eisendraht sagt:

    Gartenpflege gehört zu den Betriebs- und Nebenkosten. Selbst genutzte Gartenflächen gehören nicht dazu.

  4. Werner H sagt:

    Steht im Mietvertrag nichts über die Pflege des Vorgartens, schneiden der Hecken usw. ist es alleine die Sache des Vermieters, diesen in Ordnung zu halten. Führt er diese Arbeiten selbst aus, kann er die Kosten nicht auf die Mieter umlegen. Werden diese Arbeiten jedoch von einem Hausmeister oder Firma ausgeführt, kann er die Kosten auf die Mieter umlegen.

  5. Gert F sagt:

    doch darf er
    das kann er unter nebenkosten berechnen.

  6. zungenkoeder sagt:

    Grundsätzlich hat der Vermieter die Lasten der Betriebskosten zu tragen, das ergibt sich aus § 538 BGB.
    Allerdings kann er die Lasten auf die Mieter umlegen, wenn er dies vertragslich mit ihnen vereinbart. Steht also nichts im Mietvertrag, gilt § 538 BGB. Steht die Vereinbarung im Mietvertrag gilt i.d.R. der Mietvertrag.

    Haben deine Eltern über Jahre hinweg die Kosten bezahlt, obwohl vertraglich nichts vereinbart worden war, kann dies als angenomme Willenserklärung verstanden werden – s.g. konkludente Vereinbarung. Demnach müssten sie dann doch die Kosten übernehmen. Dazu würde ich nachfragen, ob sie die Kosten schon länger als 4 Jahre bezahlen.

    Nächste Woche habe ich zu so einer konkludenten Vereinbarung in der Praxis eine Gerichtsverhandlung. Mal sehen wie der Amtsrichter entscheidet. Der BGH meint dazu, dass nach mehrjähriger Zahlung eine Änderung eingetreten ist.

  7. Helgale sagt:

    Diese Kosten zählen zu den sog. Nebenkosten. Habe auch schon so gewohnt, wo wir den Garten nicht nutzten. Es waren dort Zierbäume und bei den Nebenkosten wurden von jedem Mieter Kosten für das Schneiden und die Pflege berechnet.

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