Neue Wohnformen für Alte
Kricheldorff prophezeite, dass die nachbarschaftliche Pflege zunehmen werde. Wie diese Nachbarschaftshilfen gestaltet werden, habe Auswirkungen auf das Wohnen als zentrales Lebensthema im Alter. Im Alter erlangt die Wohnung eine zentrale …
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Studie: Jeder 30. Koblenzer muss gepflegt werden
Koblenzer ist auf Pflege angewiesen – im Heim oder zu Hause, betreut von Verwandten oder Profis. Und der … Die Bedürftigkeit nach Betreuung habe sich in ein höheres Alter verschoben, die alten Menschen seien noch nie "so jung" wie heute gewesen.
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Basale Stimulation® in der Pflege alter Menschen. Anregungen zur Lebensbegleitung
[Thomas Buchholz: Basale Stimulation in der Pflege alter Menschen Hardcover (Gebraucht – Gut) Huber 2009 3. Auflage]
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Frage von sternchen23: Kann ich ein Grab nach der Ruhefrist kaufen oder dürfen meine Eltern das verbieten?
Hallo ich habe mal eine Frage die mir keine Ruhe lässt.
Und zwar ist mein Bruder 1983 verstorben.Das Grab bzw.das Nutzungsrecht läuft nach 30j. also 2013 aus.
Meine Eltern kümmern sich seid Jahren nicht mehr um die Pflege so das ich es so gut ich kann übernehme.
Ich würde gerne das Grab kaufen/verlängern.Da ich mit meinen Eltern keinen guten Kontakt pflege wollte ich mal fragen ob sie mir das verbieten können?
Da sie das Grab eh nach den 30j. aufgeben wollen sehe ich persönlich eigentlich keine Schwierigkeiten ausser das meine Eltern sich quer stellen.
Meine Mutter will es weg machen lassen aber für mich kommt das aus verschiedenen Gründen nicht in Frage.
Ist es den so das wenn man das Grab nicht verlängert es wieder der Gemeinde gehört oder kann es jeder kaufen/verlängern?
Danke schon mal
Beste Antwort:
Answer by Wolke7
Warum willst du es denn kaufen??? Willst du es schon mal für dich reservieren, oder was??? Wo soll denn der Sinn darin sein ein abgelaufenes Grab zu kaufen???? Die Friedhofsgärtnerei braucht dieses Grab für „neue Bewohner“…..
Wissen Sie es besser? Antworten Sie in den Kommentaren!
Plenarsitzung 22, 27.02.2013.
Neue Baustelle / new construction site UPDATE 11
Bild von pittigliani2005
fotografiert am 30. Dezember 2006 in der Hagemannstraße in Wennigsen. Zu beiden Seiten dieser Straße werden Gebäude des Altenheims errichtet.
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"In Deutschland gibt es unter dem Überbegriff „Alten- oder Seniorenheim“ gemäß dem Heimgesetz eine dreistufige Versorgung: Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim. Nicht jedes Heim muss jede Form anbieten. Am verbreitetsten sind der Form nach die Altenpflegeheime. Die Zahl der Pflegeheime, als wichtigster Heimform, ist in Deutschland von 2003 auf 2005 um sieben Prozent auf 10424 Heime gestiegen. Die meisten bieten vollstationäre Dauerpflege an. Speziell mit Angeboten für an Demenz erkrankte Personen sind deutlich weniger Einrichtungen ausgerichtet.
Im gehobenen (teuren) Marktsegment der Luxusklasse überwiegen die Altenheime, insbesondere die Altenheimketten. Die Bezeichnung im Firmennamen hat mit dieser rechtlichen Unterteilung nichts zu tun. Sehr oft wird durch größere Konzerne mit dem Begriff Stift oder Residenz geworben (Kuratorium Wohnen im Alter, Augustinum, Rosenhof, Tertianum). Die Begriffe sind auch nicht an die Gemeinnützigkeit gebunden.
Die Wohnform „Betreutes Seniorenwohnen“, die in den letzten 10 Jahren massiv ausgeweitet wurde, ist in diesem Sinne kein Altenheim, sondern eine Form des Miet- oder Eigentumwohnungsbaus.
In Deutschland bestimmt das SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) die Rahmenbedingungen für die Anerkennung und Finanzierung solcher Einrichtungen, die Heim-Mindestbauverordnung (HeimMindBauVO) die baurechtlichen Anforderungen und das Heimgesetz die Betriebsbedingungen und die Mitbestimmungrechte der Bewohner. Darüber hinaus werden Alten- und Pflegeheime durch die so genannte Heimaufsicht (oft angesiedelt bei den Stadt- oder Kreis-Sozialämtern, aber auch bei den Gesundheitsämtern) regelmäßig kontrolliert. Diese achtet unter anderem darauf, das die Heimmindestpersonalverordnung (zum Heimgesetz gehörende VO) eingehalten wird, die aber gegen ihren Wortlaut nicht vorschreibt, wie viele speziell ausgebildete Altenpflegerinnen und -pfleger im Verhältnis zur Anzahl der pflegebedürftigen Bewohner beschäftigt werden müssen. Als Vertragspartner der Heime achtet der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Pflegeversicherung auf die Einhaltung des Versorgungsvertrages.
Die staatliche Heimaufsicht wie auch der MDK der Versicherungen sind zuständig für die fachliche Überprüfung der Pflegequalität. Im Rahmen der Pflegeversicherung und im Heimgesetz gibt es dazu Rahmenbestimmungen und teilweise Mindeststandards. Wenn für die Bewohnerin oder den Bewohner die Gefahr eines körperlichen Schadens eintreten kann oder bereits eingetreten ist, wird dies „Gefährliche Pflege“ genannt. Auch unterlassene Hilfeleistung wäre solch ein Fehler.
Im Bereich der psychosozialen Betreuung ist die Feststellung von Pflegefehlern schwerer zu definieren, aber immer, wo auch im sonstigen Strafrecht von Beleidigung oder Verletzung persönlicher Rechte auszugehen wäre, muss dies auch in der Pflege als Grenze angenommen werden. Aufgabe der Fach- und Disziplinarvorgesetzten innerhalb der Einrichtungen ist es für die Beachtung dieser Regeln zu sorgen. Die externe Heimaufsicht nach dem Heimgesetz ist eine weitere Kontrollinstanz.
Viele Einrichtungen erklären, dass sie aufgrund verschärfter Leistungsvergütungsregelungen nicht mehr genügend Personal bzw. nicht ausreichend qualifiziertes Personal beschäftigen bzw. bezahlen können. Nach einem allerdings umstrittenen Bericht des Sozialverbands Deutschland (SoVD) starben im Jahr 2004 in deutschen Altenheimen mindestens 10.000 Menschen wegen mangelhafter Versorgung. Nach Meinung der Referentin für Gesundheits- und Pflegepolitik beim SoVD, Gabriele Hesseken, ist die Lage in vielen der 8.440 Alteneinrichtungen mit insgesamt 717.000 Plätzen (Stand 2006) dramatisch: „es sich um die größte soziale und humane Katastrophe seit dem Zweiten Weltkrieg“.
In manchen Einrichtungen der Altenhilfe werden noch überholte Organisations- und Führungsstrukturen verwendet. Kosten- und Leistungsmanagement sowie IT werden in zu geringem Umfang eingesetzt. Dies führt evtl. zu einer Verschwendung von personellen Ressourcen. Die für die Altenhilfe zuständige Bundessozialministerin Renate Schmidt (SPD) monierte im Herbst 2004 öffentlich, dass eine geprüfte Altenpflegekraft durchschnittlich ein Drittel der Arbeitszeit mit überflüssigen Organisations- und Dokumentationsarbeiten verbringe. Diese Zeit solle besser für die Pflege und Betreuung der Bewohner verwendet werden." Quelle und weitere Informationen: Wikipedia: Seniorenresidenz / Situation in Deutschland
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weiterführende Links:
Set Baustelle Hagemannstraße
Homepage Meravis